Sie hatten einen Verkehrsunfall und wissen nicht, was Ihnen zusteht? In Kooperation mit Rechtsanwälten und Werkstätten können wir Ihnen bei der gesamten Schadenabwicklung helfen.
Sie als Geschädigter dürfen einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenhöhe und -umfang beauftragen. Das dürfen Sie sogar dann noch, wenn bereits ein Sachverständiger von der Versicherung beauftragt oder das Gutachten bereits erstellt wurde. Die Versicherung muss in der Regel die Kosten des Gutachtens tragen. Ausnahmen bilden sogenannte „Bagatellschäden“, welche bis zu einer Schadenhöhe von ca. 700 € gelten. Bei solchen Schäden können wir Ihnen Kurzgutachten erstellen, welche ebenfalls in der Regel von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen sind.
Sie bekommen Ihren Schaden in vollem Umfang nur erstattet, wenn eine vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe stattgefunden hat. Dies gewährleistet, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit um den Schadenhergang gibt. Sollte es zu einem weiteren Unfall kommen, ist eine vorherige Beweissicherung zwingend notwendig.
Sie haben die freie Wahl, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren oder ob Sie sich den Schaden mit Hilfe des Gutachtens auszahlen lassen (fiktive Abrechnung). Einwände des Schädigers, z.B. über eine nur geringe Schadenhöhe oder Vor- und Altschäden, können auch durch ein Gutachten entkräftet werden. Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden, wodurch eine angemessene Wertminderung angesetzt werden kann.