Messungen im Rahmen von Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtkontrollen können fehleranfällig sein. Als Experten in Wiesbaden können wir beurteilen, ob die Messungen korrekt durchgeführt wurden und ob das verwendete Messgerät richtig kalibriert und gewartet wurde.
Es kommt vor, dass Bußgeldbescheide formelle Fehler aufweisen, etwa bei den Angaben zur Person, zum Ort in Wiesbaden, zur Zeit oder zur Art des Verstoßes. Solche Fehler können zur Ungültigkeit des Bescheides führen.
Wiesbadener Behörden sind an bestimmte Prozessregeln gebunden. Wenn diese Regeln nicht eingehalten wurden, kann das zur Aufhebung des Bußgeldbescheides führen. Beispiele dafür sind Verjährung, Zustellungsfehler oder eine fehlende Rechtsmittelbelehrung.
Bußgelder sind ärgerlich, aber Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot können noch gravierendere Konsequenzen haben. Eine gründliche Überprüfung des Bescheides hier in Wiesbaden, unserem Fachgebiet, kann dazu beitragen, solche negativen Folgen zu verhindern oder zumindest zu mildern.
069-34877412
Bei über drei Millionen geblitzen Verkehrssituationen jährlich ist ein kaputter Blitzer hier in Wiesbaden keine Seltenheit, sondern leider oft eher die Norm. Wenn Zweifel an der Genauigkeit der Geschwindigkeitsmessung aufkommen, ist es absolut ratsam, den Blitzer von Experten untersuchen zu lassen und gegebenenfalls mit Hilfe eines Gutachtens die Messresultate in Frage zu stellen.
Einige Messgeräte, die wir mittels Blitzergutachten für Sie in Wiesbaden überprüfen (Liste nicht vollständig)
Egal ob Geschwindigkeitsübertretung, zu geringer Abstand oder Rotlichtmissachtung – ein Blitzergutachten stellt eine fundierte Grundlage für die Verteidigung bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid dar und konnte bereits in vielen Fällen Punkte in Flensburg oder einen Führerscheinentzug verhindern.
Aber bewegen Sie sich zügig: Haben Sie einen Blitzerbescheid erhalten und planen Sie, offiziell Einspruch einzulegen, steht Ihnen dafür nur ein 14-tägiges Zeitfenster zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Bußgeldbescheid als rechtsgültig.
Am besten nehmen Sie unmittelbar nach Erhalt des Bescheids Kontakt mit unserem Sachverständigenbüro in Wiesbaden auf. Wir überprüfen den Ihnen zur Last gelegten Vorfall und unterstützen Ihre Verteidigungsposition mit einem fundierten Blitzergutachten. Bei Bedarf können wir Sie auch an einen erfahrenen Anwalt weiterleiten, spezialisiert auf Verkehrsrecht, mit dem wir bereits seit Jahren zusammenarbeiten. Rechtsanwalt Shah konnte bereits zahlreichen unserer Mandanten zu ihrem Recht verhelfen, indem er erfolgreich Widerspruch gegen fehlerhafte Blitzerbescheide mit Hilfe unserer Blitzergutachten einlegte.
Für Sie fallen in der Regel keine Kosten an – weder für die Beauftragung des Anwalts noch für die Erstellung des Blitzergutachtens – vorausgesetzt, Sie haben eine Rechtsschutzversicherung und beauftragen einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wie unseren Geschäftsführer Jan Kock. Die Abrechnung des Honorars erfolgt dann direkt über Ihre Versicherung.
Bußgeldbescheid/Anhörungsbogen einreichen!