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Schreiben erhalten? Dann haben Sie 14 Tage Zeit! Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot aus Mainz jetzt schnell und kostenlos prüfen lassen.

Warum ist es sinnvoll, Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote in Mainz prüfen zu lassen?

Die Antwort ist klar: Etwa ein Drittel aller Bußgeldverfahren enthalten Fehler und Mainz ist unser Spezialgebiet, da wir hier vor Ort sind.
1. Unzuverlässige Messungen

Messungen bei Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtkontrollen können anfällig für Fehler sein. Als Experten in Mainz können wir beurteilen, ob die Messungen korrekt durchgeführt wurden und ob das verwendete Messgerät richtig kalibriert und gewartet wurde.

2. Formelle Fehler im Bußgeldbescheid

Bußgeldbescheide können formelle Fehler aufweisen, etwa bei den Angaben zur Person, zum Ort in Mainz, zur Zeit oder zur Art des Verstoßes. Solche Fehler können den Bescheid ungültig machen.

3. Verfahrensfehler

Die Behörden in Mainz müssen bestimmte Prozessregeln befolgen. Wenn diese nicht beachtet wurden, kann das zur Aufhebung des Bußgeldbescheides führen. Beispiele hierfür sind Verjährung, Zustellungsfehler oder eine fehlende Rechtsmittelbelehrung.

4. Vermeidung von Punkten und Fahrverbot

Bußgelder sind unangenehm, aber Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot können weit schwerwiegendere Folgen haben. Eine genaue Überprüfung des Bescheids in Mainz, unserem Fachgebiet, kann dazu beitragen, solche negativen Folgen zu verhindern oder zumindest zu mildern.

Jetzt Prüfung in Mainz anfordern:

069-34877412

  • unabhängiges und kompetentes Sachverständigenbüro in Mainz
  • spezialisiert auf die Anfechtung von Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstößen
  • erfahren in der Prüfung von Messgeräten einer Vielzahl von Herstellern
  • rund um die Uhr für Sie erreichbar
  • auf Wunsch Herstellung des Kontakts zu einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt
  • direkte Abrechnung der Kosten in der Regel über die Rechtsschutzversicherung

Blitzer mit handfestem Gutachten in Mainz hinterfragen

Bei über drei Millionen geblitzen Verkehrssituationen jährlich ist ein kaputter Blitzer hier in Mainz keine Seltenheit, sondern leider oft eher die Norm. Wenn Zweifel an der Genauigkeit der Geschwindigkeitsmessung aufkommen, ist es absolut ratsam, den Blitzer von Experten untersuchen zu lassen und gegebenenfalls mit Hilfe eines Gutachtens die Messresultate in Frage zu stellen.

Einige Messgeräte, die wir mittels Blitzergutachten für Sie in Mainz überprüfen (Liste nicht vollständig)

  • Vitronic PoliScan Speed FM1 Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße
  • ESO 3.0 und 8.0 Lichtschrankenmesssystem
  • Multanova 6F Verkehrsradargerät
  • Leivtec XV2 und XV3
  • ProVida 2000 Videonachfahrsystem
  • TraffiStar S330 und S350
  • Traffiphot III Rotlichtüberwachungssystem „Starenkasten“
  • VKS 3.2 3D Abstandsmesssystem

Kostenlose Kontrolle Ihres Bußgeldbescheids durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt und einen Sachverständigen für Geschwindigkeitsmessungen, direkt aus Mainz.

Egal ob Geschwindigkeitsübertretung, zu geringer Abstand oder Rotlichtmissachtung – ein Blitzergutachten stellt eine fundierte Grundlage für die Verteidigung bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid dar und konnte bereits in vielen Fällen Punkte in Flensburg oder einen Führerscheinentzug verhindern.

Aber bewegen Sie sich zügig: Haben Sie einen Blitzerbescheid erhalten und planen Sie, offiziell Einspruch einzulegen, steht Ihnen dafür nur ein 14-tägiges Zeitfenster zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Bußgeldbescheid als rechtsgültig.

Am besten nehmen Sie unmittelbar nach Erhalt des Bescheids Kontakt mit unserem Sachverständigenbüro in Mainz auf. Wir überprüfen den Ihnen zur Last gelegten Vorfall und unterstützen Ihre Verteidigungsposition mit einem fundierten Blitzergutachten. Bei Bedarf können wir Sie auch an einen erfahrenen Anwalt weiterleiten, spezialisiert auf Verkehrsrecht, mit dem wir bereits seit Jahren zusammenarbeiten. Rechtsanwalt Shah konnte bereits zahlreichen unserer Mandanten zu ihrem Recht verhelfen, indem er erfolgreich Widerspruch gegen fehlerhafte Blitzerbescheide mit Hilfe unserer Blitzergutachten einlegte.

Für Sie fallen in der Regel keine Kosten an – weder für die Beauftragung des Anwalts noch für die Erstellung des Blitzergutachtens – vorausgesetzt, Sie haben eine Rechtsschutzversicherung und beauftragen einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wie unseren Geschäftsführer Jan Kock. Die Abrechnung des Honorars erfolgt dann direkt über Ihre Versicherung.

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